„Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch kann mit seinen besonderen
Fähigkeiten und Erfahrungen unser Zusammenleben bereichern.
Gelingt es uns, die Vielfalt der Menschen anzunehmen, zu fördern und
zu nutzen, profitieren wir alle: die Gemeinschaft als Ganzes und jede/r
Einzelne, die/der darin lebt.“
Prof. Dr. Rita Süßmuth, Bundestagspräsidentin a.D.
Menschliches Sein bedeutet Vielfalt. Jeden einzelnen Menschen in die Gesellschaft einbeziehen und Behinderungen ohne Vorbehalte annehmen – das ist gelebter Ausdruck von Menschlichkeit und Wertschätzung für die Vielfalt des Lebens. Auf diesem ethischen Fundament ist 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Sie will Menschen mit besonderem Förderbedarf helfen, an Staat und Gesellschaft gleichberechtigt und selbstbestimmt teilzuhaben.
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen des Artikels 13 des UN-Sozialpakts, der Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Artikels 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Daher verändert sich auch die bayerische Bildungslandschaft: Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen in Schulen selbstverständlich zusammen lernen, leben und arbeiten.
Schulen in Bayern können sich um das Schulprofil Inklusion bewerben und werden dann bei Berücksichtigung mit zusätzlichen „Förderstunden“ und zusätzlichen „Beratungsstunden“ durch eine Lehrkraft aus der kooperierenden Förderschule ausgestattet.
Da die Pestalozzi-Mittelschule schon über viele Jahre hinweg Erfahrungen im Umgang mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch die Kooperationsklassen aufweisen konnte, wurde im Jahr 2018 der Antrag auf den Erwerb des Schulprofils Inklusion durch ein entsprechendes Konzept eingereicht. In einer Kooperationsklasse wurden Schülerinnen und Schüler ohne und auch solche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Diese Schülerinnen und Schüler stammten in der Regel nicht nur aus dem Schulsprengel unserer Mittelschule, sondern wurden sprengelübergreifend zusammengefasst. Kooperationsklassen waren in allen Jahrgangsstufen eingerichtet. Es wurde nach dem Lehrplan der Mittelschule unterrichtet. Neben der Klassenleitung betreute eine Förderschullehrkraft im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes die Kooperationsschüler mehrere Stunden pro Woche. Aber auch alle anderen Kinder der Klasse profitierten von der gegenseitigen Beratung und der engen Zusammenarbeit beider Lehrkräfte.
Mit dem 01. August 2018 wurde der Pestalozzi-Mittelschule Aschaffenburg das Schulprofil „Inklusion“ mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ verliehen. Kooperierende Förderschule ist die Fröbelschule Aschaffenburg.
In besonderem Maße berücksichtigen die Mitarbeiter der Pestalozzi-Mittelschule in Erziehung und Unterricht, wie im Bildungs- und Erziehungsauftrag des neuen Lehrplan-Plus für Mittelschulen unter dem Punkt 1.4 Inklusion festgeschrieben, die individuellen Ausgangslagen für Entwicklung und Lernen von Schülerinnen und Schülern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bieten ihnen Gelegenheit, ihre fachlichen, methodischen, sozialen und kulturellen Kompetenzen einzubringen und weiterzuentwickeln.
Die Schulleitung der Pestalozzi-Mittelschule steht bei Beratungsbedarf gerne zur Verfügung.